Dokument

MegaCAD Lizenzvertrag

Nachfolgend sind die Vertragsbestimmungen für die Benutzung von Software der MegaCAD GmbH durch Sie, den Endverbraucher (im Folgenden auch „Lizenznehmer“ genannt), aufgeführt. Durch die Installation der Software erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden.

1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Online Portal bereitgestellte Computerprogramm („Software“). Die MegaCAD GmbH macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass diese in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

2. Internetverbindung /Funktionsumfang/Systemvoraussetzungen

Für die Installation und den Einsatz von MegaCAD Einzelplatz-Lizenzen ist eine dauerhafte Online-Verbindung notwendig. Bei Ausfall der Internetverbindung kann mit der aktuellen MegaCAD Sitzung bis zu acht Stunden weitergearbeitet und gespeichert werden. Online-Lizenzen können zur Arbeit ohne Onlineverbindung für eine Dauer von vierzehn Tage über das Online-Portal ausgeliehen werden. Die Lizenzabfrage kann nicht durch den Cache eines Proxyservers geleitet werden, hierzu muss eine Ausnahme für die URL des Lizenzservers definiert werden.
Bei sogenannten Floating-Lizenzen ist die Benutzung auf ein lokales Netzwerk beschränkt und die Lizenz wird auf einem zentralen Windows-Lizenzserver innerhalb des Netzwerks bereitgestellt. Für die Nutzung von Floating-Lizenzen ist keine Internetverbindung erforderlich.

3. Umfang der Benutzung

Dem Lizenznehmer steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Software auf den dafür bestimmten Geräten, in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart zu nutzen. Der Lizenznehmer darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Der Lizenznehmer darf die Software in körperlicher Form (d. h. auf einem Datenträger oder im lokalen Netzwerk) abspeichern oder von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen. Es können nur so viele Arbeitsplätze zeitgleich betrieben werden, wie Lizenzen vorhanden sind. Die MegaCAD GmbH behält sich sämtliche Nutzungsrechte an der überlassenen Software bis zur vollständigen Zahlung der vertraglichen Vergütung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt duldet die MegaCAD GmbH die vertragsmäßige Nutzung der Software. Die Duldung kann von der MegaCAD GmbH widerrufen werden, sofern der Lizenznehmer mit Zahlungen in Verzug kommt und der Zahlungsrückstand nicht unerheblich ist.
Erhält der Lizenznehmer im Rahmen eines Updates eine neue Programmversion, erlöschen die Nutzungsrechte an der jeweiligen Vorgängerversion in dem Zeitpunkt, in dem der Lizenznehmer die neue Version in Benutzung nimmt. Der Lizenznehmer ist sodann verpflichtet, sämtliche Kopien der Vorgängerversion zu löschen.

4. Besondere Beschränkungen

Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Dem Lizenznehmer ist untersagt,

  • ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch Megatech die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen.
  • ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Megatech die Software abzuändern, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu disassemblieren.
  • ohne vorherige schriftliche Einwilligung der MegaCAD GmbH die Software abzuändern, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu disassemblieren.
  • die Software zu verschenken, zu vermieten oder zu verleihen.

5. Inhaberschaft an Rechten
Neben dem vertraglich eingeräumten Nutzungsrecht werden keine Rechte an der Software an den Lizenznehmer übertragen. Die MegaCAD GmbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

6. Dauer des Vertrages

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Installationsroutine sowie alle Kopien der Software einschl. etwaiger abgeänderter Exemplare, sowie das schriftliche Material zu vernichten. Die MegaCAD GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die betroffenen Lizenzen auf dem Lizenzserver zu sperren.

7. Haftung und Gewährleistung

Die MegaCAD GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die MegaCAD GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf und für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Ferner für Schäden, die Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern der MegaCAD GmbH.

Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden musste; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf die Höhe der vertraglichen Vergütung.

Für den Verlust von Daten haftet die MegaCAD GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Lizenznehmer es unterlassen hat, eine Datensicherung durchzuführen und so dazu beigetragen hat, das verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand nicht wiederhergestellt werden können.

Soweit die MegaCAD GmbH nach den vorstehenden Regelungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gleich aus welchem Rechtsgrund haftet, gilt – außer im Fall des Vorsatzes oder bei Haftung für Personenschäden – eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Eine etwaig abweichend geregelte Verjährungsfrist für Mängelansprüche bleibt hiervon unberührt.

8. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Vertragspartners weder übertragbar noch abtretbar, sofern sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt.

Sämtliche Vereinbarungen auch Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen soweit wie möglich entspricht.

Stand: 10.11.2022